Ablauf und Kosten

Ablauf

Bevor eine psychotherapeutische Behandlung beginnen kann, findet die sogenannte probatorische Phase statt. Diese ersten Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung Ihrer Anliegen sowie der diagnostischen Einschätzung. Sie bekommen dabei einen Eindruck von der Arbeitsweise in der Therapie und können in Ruhe entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.

Wenn Sie privat versichert sind, wird im Rahmen der Probatorik auch ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt.

Bitte beachten Sie: Ambulante Psychotherapie ist nicht primär für akute Krisen gedacht. In besonderen Fällen kann eine kurzfristige Behandlung dennoch möglich sein – das klären wir individuell.

Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP, Stand Juli 2024). Die Kosten für eine Sitzung (50 Minuten) betragen 134,07 €.

In manchen Fällen können weitere Kosten bspw. für ausführliche Test- oder Interviewdiagnostik oder durch besondere Therapieumstände (bspw. Behandlung in einer akuten Krise) anfallen. Welche Kosten genau auf Sie zukommen, klären wir gemeinsam in den ersten Sitzungen.

Wenn Sie privat versichert sind, hängt die Kostenübernahme von Ihrem individuellen Tarif ab. In vielen Fällen übernimmt die Versicherung etwa 80 % der Kosten und es werden 2 bis 5 probatorische Sitzungen ohne vorherigen Antrag von Ihrer Versicherung übernommen. Bitte informieren Sie sich idealerweise vor Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind.

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen – ganz ohne Antrag bei einer Krankenkasse. Die Anzahl und Frequenz der Sitzungen besprechen wir individuell. Eine selbstfinanzierte Therapie bietet Ihnen volle Diskretion und Flexibilität – es werden keine Diagnosen an Dritte übermittelt.

Wenn Sie aktuell keinen freien Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen finden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Behandlung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren über Ihre gesetzliche Krankenkasse zu beantragen.

Ich bin als approbierter Psychotherapeut zur eigenständigen Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen berechtigt und unterstütze Sie bei den notwendigen Schritten – z. B. mit einer Checkliste, einer Honorarvereinbarung und den erforderlichen Nachweisen für die Antragstellung.

Wenn Sie Fragen dazu haben oder eine erste Einschätzung wünschen, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit mir auf.